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MEKTUP 04.01.2006 - Pdf


Üyelik Müracaatı: Üye Giriş Formunu pdf dosyası olarak buradan indiriniz, basınız, doldurunuz ve imzalayınız. Sonra da aşağıdaki adresimize postalayınız veya fakslayınız.


3.0 Mitgliedschaft
Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die von den Firmen der Yimpas Holding geschädigt wurden.
3.2 Begründung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft natürlicher und juristischer Personen ist schriftlich zu beantragen. Juristische Personen werden in dem Verein durch einen Beauftragten vertreten.
Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Die Entscheidung wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Bei Ablehnung der Aufnahme kann der Antragsteller binnen eines Monats, nach Zustellung des ablehnenden Bescheids, Einspruch beim Vorstand einlegen. Diese entscheidet endgültig. Die Ablehnung bedarf keiner Begründung.
3.3 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
- bei natürlichen Mitgliedern durch Tod, bei juristischen Mitgliedern mit ihrer Auflösung,
- durch Austritt,
- durch Ausschluß,
- mit Auflösung des Vereins.
Der Austritt eines Mitglieds kann nur mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen. Er muß gegenüber dem Vorstand durch eingeschriebenen Brief erklärt werden.
Der Beitrag für das laufende Geschäftsjahr ist zu entrichten.
Ein Mitglied kann, wenn es durch sein Verhalten das Ansehen des Vereins gröblich schädigt oder in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat, ausgeschlossen werden. Über den Ausschluß entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung.
Der sofortige Ausschluß eines Mitglieds kann ohne das in dem vorherigen Absatz beschriebene Verfahren durch den Vorstand erfolgen, wenn das Mitglied vorsätzlich den Zwecken und Beschlüssen des Vereins zuwiderhandelt oder sich der Achtung des Vereins unwürdig erwiesen hat und Eile geboten ist.
Die Entscheidung der Mitgliederversammlung oder des Vorstandes ist dem Betroffenen schriftlich mitzuteilen.
Gegen die Entscheidung des Vorstandes und der Mitgliederversammlung kann der Betroffene, nach Eingang des Bescheids, innerhalb von 2 Wochen die ordentlichen Gerichte anrufen.
Mit dem Ausscheiden eines Mitglieds erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Verein.

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YİMPAŞ Mağdurları Dayanışma Derneği e.V.
YİMPAŞ-Geschädigten-Solidaritätsverein e.V.

63067 Offenbach, Ludwigstr. 52-60

Tel.: 069 / 82 99 34 55
Fax: 069 / 82 99 34 78
Mobil: 0160 / 96 46 57 33
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FarukAsilturk@web.de

Vorsitzender: Faruk Asiltürk
Eingetragen im Amtsgericht Offenbach Vereinsregister unter VR 2015

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